Neuer
Schwung für Wohnungsbauförderung!
Sachsen
verbessert nochmals Förderbedingungen für Wohneigentumsbildung und -erhalt
Nachdem
bereits in den Vorjahren der Freistaat mit immer zinsgünstigeren Darlehen
den Erhalt und die Sanierung
aber auch die Neuschaffung von Wohneigentum
erleichtern wollte, wird ab sofort nochmals kräftig nachgelegt.
Ein
völlig neues Modernisierungsdarlehen für eigengenutzten
Wohnraum und nochmals abgesenkte
Zinsen in den klassischen Programmen eröffnen einen Finanzierungsrahmen,
der für weitere Bevölkerungsschichten attraktiv sein dürfte, und damit
auch positive Impulse vorwiegend für die einheimische Bauindustrie setzen
wird.
Die
Sachbearbeiter/innen der Wohnungsbauförderstellen des Landratsamtes
in den fünf ehemaligen Kreisstädten beraten Haus- und Wohnungseigentümer
sowie Bürger, die Wohneigentum schaffen oder erwerben wollen gern zu
den günstigen Baufinanzierungsprogrammen, die nachfolgend auszugsweise
aufgezeigt werden.
A)
Eigentumsförderung 2002 – Überblick
SAB-Baudarlehen
Z 15
Dieses zinsverbilligte
Förderdarlehen können Sie zum Bau /Kauf eines Eigenheimes / einer
Eigentumswohnung einsetzen. Sie zahlen einen Einstiegszinssatz von
2,75 % p.a., welcher sich stufenweise bis auf 4,25 % p.a. erhöht.
Die Zinsen sind für 15 Jahre festgeschrieben
SAB-Modernisierungsdarlehen
Z 15
Dieses Darlehen
kann in einer Höhe von mindestens € 5.000 bis maximal €
50.000
für Modernisierungsmaßnahmen
an eigengenutztem Wohnraum in Anspruch genommen werden. Möglich ist
auch eine Verbindung mit dem SAB-Baudarlehen Z 15 und dem SAB-Baudarlehen
Z 15 für ökologischen und denkmalpflegerischen Mehraufwand. Der Anfangszinssatz
beträgt 2,75 % p.a.und erhöht sich stufenweise bis auf 4,25 % p.a.
Die Zinsen sind für 15 Jahre festgeschrieben.
SAB
Baudarlehen Z 15 für ökologischen und denkmalpflegerischen Mehraufwand
Dieses Darlehen
können Sie in Verbindung mit dem SAB-Baudarlehen Z 15 und/oder dem
SAB-Modernisierungsdarlehen Z 15 oder auch separat in Anspruch
nehmen. Sie zahlen einen Einstiegszinssatz von 2,75 % p.a., welcher
sich stufenweise bis auf 4,25 % p.a. erhöht. Die Zinsen sind für 15
Jahre festgeschrieben.
SAB-Tilgungsdarlehen
T 8
Wir finanzieren
Ihre zu erwartende Eigenheimzulage mit einem festen Zinssatz von 1
% p.a. über 8 Jahre vor. Die rasche Entschuldung ist durch die Tilgung
mit der Eigenheimzulage garantiert.
SAB-Passivhausdarlehen
P 10
Dieser Baustein
unterstützt die Errichtung eines Hauses mit sehr geringem Heizwärme-bedarf.
Durch die SAB
wird der Zinssatz des KfW-Programmes zur CO2-Minderung nochmals um
0,5 % p.a. verbilligt.
SAB-Förderergänzungsdarlehen
E
Damit ihre Gesamtfinanzierung
gesichert ist, können Sie diesen Baustein in Verbindung mit Förderdarlehen
zur Finanzierung des noch offenen Anteiles nutzen.
KfW-Wohneigentumsprogramm
Dieses zinsgünstige
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau dient der langfristigen
Finanzierung von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Durch die SAB wird der Zinssatz zusätzlich um 0,15 % p.a. verbilligt.
KfW-CO2
Gebäudesanierungsprogramm
Mit diesem Darlehen
werden umfangreiche Investitionen zur Energieeinsparung und CO2-Minderung
in selbstgenutzten Wohngebäuden, die bis 1978 fertiggestellt wurden,
gefördert.
KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm
II
Darlehen für
Modernisierungsmaßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern, die bis
1948 in geschlossener Reihenhausbebauung oder in Wohnsiedlungen
mit Häusern gleicher Bauart errichtet wurden.
KfW-CO2-Minderungsprogramm
Darlehen zur
Errichtung von Häusern mit sehr geringem Heizwärmebedarf, für energiesparende
Maßnahmen an selbstgenutzten Bestandsimmobilien und für die Nutzung
von erneuerbaren Energien an bestehenden und neuen Familienheimen.
B)
Eigentumsförderung 2002 – Inhalt
(nur
Landesprogramme)
Der Förderung
liegt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums
des Innern zur Schaffung von Wohneigentum 2002 vom 16. April 2002
und das Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) zu Grunde. Diese Informationen
sind keine vollständige Wiedergabe der Verwaltungsvorschrift.
Gefördert
werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen bzw. für die noch keine
bindenden Verträge unterzeichnet sind!
I.
SAB-Baudarlehen Z 15
1.
Vorhaben
Wir fördern Privatpersonen,
die
- zur Selbstnutzung
ein bestehendes Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung (nach Ablauf
des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres) erwerben,
- zur Selbstnutzung
Wohnraum durch Aus- oder Umbau, durch Aufstockung oder durch Anbau
schaffen,
- zur Selbstnutzung
ein nicht bewohnbares Eigenheim bzw. eine nicht bewohnbare Eigentumswohnung
zu Wohnzwecken wiedergewinnen,
- zur Selbstnutzung
ein Eigenheim bauen oder ein/e neugebautes/e Eigenheim/Eigentumswohnung
erwerben. Die Errichtung des Eigenheimes/der Eigentumswohnung muss
innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig sein (§ 34 BauGB)
und der Entwicklung der innerörtlichen Lage dienen.
- Sollte für ein
innerörtliches Vorhaben ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB maßgeblich
sein, ist eine Förderung nur zulässig, wenn
- die prägende
Bebauung bereits seit 03.10.1990 besteht oder
- es sich um eine
innerörtliche Brache handelt.
- Familien mit
mindestens 2 Kindern und/oder ein Haushalt mit einem schwerbehinderten
Haushaltsmitglied sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
- zur Selbstnutzung
ein/e um- oder ausgebautes/e Eigenheim/Eigentumswohnung erwerben.
2.Darlehenshöhe:
Sie nutzen langfristig zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung Ihres
Vorhabens
.Förderbetrag:
- Erwerber eine
Bestandsimmobilie
- oder Schwerbehinderte
als
- 1-Personenhaushalt
bis zu € 25.000,00
- 2-Personenhaushalt
bis zu € 50.000,00
- Neubau: ein
Erwachsener mit Kind,
- und/oder Schwerbehinderte
- Bestandserwerb:
2 Erwachsene
- 3-Personenhaushalt
bis zu € 65.000,00
- (2 Erwachsene
und 1 Kind oder
- 1 Erwachsener
und 2 Kinder)
- 4-Personenhaushalt
bis zu € 80.000,00
- (2-Erwachsene
und 2 Kinder)
- oder 1 Erwachsener
und 3 Kinder)
Zusatzförderung:
- Erhöhung des
Förderbetrages für
- jedes weitere
Kind bis zu € 15.000,00
- behindertengerechtes
Bauen bis zu € 15.000,00
- (nachgewiesenenMehraufwand)
- junge Ehepaare
bis zu € 15.000,0
3.Eigenleistung:
- Die Höhe des Eigenanteils hängt von Ihrem Bauvorhaben und Ihren
persönlichen Voraussetzungen ab. Dieser beträgt grundsätzlich 15 %
der Gesamtkosten. Davon ist mindestens die Hälfte als Barmittel einzusetzen.
Im Einzelfall kann auch ein höherer Eigenanteil erforderlich sein.
4.
Zinsen
- 1. und 2. Jahr
2,75 % pro Jahr
- 3. und 4. Jahr
3,25 % pro Jahr
- 5. und 9. Jahr
3,75 % pro Jahr
- 10. bis 15.
Jahr 4,25 % pro Jahr
5.
Ergänzende Fördervoraussetzungen
Dieses Darlehen
wird gewährt, wenn das KfW-Wohneigentumsprogramm und das SAB Tilgungsdarlehen
T 8 in Anspruch genommen werden.
6.
Einkommensgrenze
Das Gesamteinkommen
wird nach §§ 20 bis 24 WoFG ermittelt. Eine
Orientierungsgröße können Sie wie folgt ermitteln:
Zur Berechnung
ziehen Sie von Ihrem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung
die Werbungskosten (pauschal € 1.000,00) ab. Diese
Zwischensumme reduzieren Sie um 30 % (für die Entrichtung der Einkommens-steuer,
Renten- und Krankenversicherungsbeiträge). Das so ermittelte Einkommen
darf bei einem
1-Personenhaushalt
€ 23.000,00
2-Personenhaushalt
€ 30.000,00
3-Personenhaushalt
€ 37.000,00
nicht überschreiten.
Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich der Wert um ¬ 7.000.
Abweichungen
können sich im Einzelfall bei verschiedenen Berufsgruppen, jungen
Ehepaaren oder anderen individuellen Bedingungen ergeben. Die
genaue Ermittlung erfolgt durch die Wohnungsbauförderstelle.
7.
Baukostenobergrenze
Die Baukosten
dürfen € 1.650,00 je qm Wohnfläche nicht überschreiten.
8.
Hinweise
Ein Kind kann
bei der Haushaltsgröße berücksichtigt werden, wenn seine Geburt sechs
Monate nach der Antragstellung erwartet wird.Als schwerbehindert im
Sinne der Förderung gelten Personen mit einem Behinderungsgrad von
mindestens 80.Ein junges Ehepaar sind Sie,
- wenn Ihre
Eheschließung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (beginnend
mit dem 1. Kalenderjahr nach dem Jahr der Eheschließung) und
- beide Partner
das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Ihr Darlehen
wird durch eine Grundschuld abgesichert. Der Freistaat Sachsen kann
eine Übergangsbürgschaft übernehmen, wenn die Grundschuld noch nicht
im Grundbuch eingetragen werden kann.
9.
Gesamtfinanzierung
Zur Ergänzung
Ihrer Gesamtfinanzierung können Sie weitere, durch die SAB ausgereichten
Darlehen heranziehen. Bitte
beachten Sie die in den Merkblättern beschriebenen unterschiedlichen
Fördervoraussetzungen bzw. –bedingungen.
10.
Antragstellung /Antragsunterlagen
Das Darlehen
ist rechtzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens über die zuständige Wohnungsbauförderstelle
zu beantragen. Von den Mitarbeitern der Wohnungsbau-förderstelle und
der SAB erhalten Sie alle notwendigen Finanzierungsunterlagen und
die Unterstützung bei der Beantragung.
II.
SAB-Modernisierungsdarlehen Z 15
1.Vorhaben
Wir fördern Privatpersonen,
die
- ihr selbstgenutztes
Eigenheim bzw. ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung modernisieren
oder
- im Zusammenhang
mit dem Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes bzw. einer selbstgenutzten
Eigentumswohnung eine Modernisierung durchführen wollen.
2.Darlehenshöhe
- Je nach Umfang Ihrer Modernisierungsmaßnahmen erhalten Sie ein zinsgünstiges
Darlehen
- von mindestens € 5.000,00
- bis maximal € 50.000,00.
3.Eigenleistung
4.Zinsen
5.Ergänzende
Fördervoraussetzungen
- Dieses Darlehen
kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie bereits über Wohneigentum
verfügen oder im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohneigentum zur
Selbstnutzung eine Modernisierungsmaßnahme durchführen wollen.
6.Gesamtfinanzierung
- Zur Ergänzung
Ihrer Gesamtfinanzierung können Sie weitere, durch die SAB ausgereichte
Darlehen heranziehen.
Bitte
beachten Sie die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen bzw. –bedingungen.
III.
SAB-Baudarlehen Z 15 für ökologischen und denkmalpflegerischen
Bauaufwand
1.Vorhaben
- Wir fördern
Privatpersonen, die ökologische Baumaßnahmen an ihrem selbstgenutzten
Wohneigentum,
- Baumaßnahmen
an ihrem selbstgenutzten und denkmalgeschützten Bauwerk vornehmen
wollen.
2.Darlehenshöhe
Je nach Umfang
Ihrer Maßnahme erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen von max. €
15000,00
3.Eigenleistung
wie SAB-Baudarlehen
Z 15
4.Zinsen
wie SAB-Baudarlehen
Z 15
5.Ergänzende
Fördervoraussetzungen
- Gefördert wird
der nachgewiesene Mehraufwand im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise
für ökologische Baumaßnahmen und der Bauaufwand für Maßnahmen an einem
Baudenkmal.
- Ökologische
Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie nachhaltig und ressourcensparend
sind (z.B. Gründächer, Solartechnik, Regenwasser- bzw. Brauchwassernutzung
u.a.)
6.Gesamtfinanzierung
wie SAB-Baudarlehen
Z 15
IV.
SAB-Tilgungsdarlehen T 8
1.Vorhaben
Wir fördern Privatpersonen,
die zur
Selbstnutzung ein Eigenheim bzw. zur Selbstnutzung eine Eigentumswohnung
bauen oder
kaufen wollen.
2.Darlehenshöhe
Mit dem zinsgünstigen
SAB-Tilgungsdarlehen T 8 beziehen Sie die Eigenheim- und die Innenstadtzulage
in die Finanzierung mit ein. Durch die jährlich gewährten staatlichen
Zulagen erfolgt eine schnelle Entschuldung ohne zusätzliche Belastung
Ihrer Familienkasse.
3.Objektförderung
- für Neuimmobilien
bis zu € 20.000,00
- für bestehende
Immobilien bis zu € 10.000,00
- Innenstadtzulage
für Altimmobilien
zusätzlich bis zu € 15.000,00
4.Zusatzförderung
Baukindergeld
pro Kind bis zu € 6.000,00
5.Eigenleistung
wie SAB-Baudarlehen
Z 15
6.Zinsen
- 1. bis 8. Jahr
1 % pro Jahr
- Danach zahlen
Sie für Ihren Darlehensrestbetrag den unverbilligten Zinssatz, der
zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme in marktüblicher Höhe festgelegt
wird.
7.Rückzahlung/Tilgung
- Sie zahlen das
Darlehen jeweils zum 1. April mit der Eigenheimzulage in 8 Jahresraten
zurück. Der Tilgungsbeginn wird durch die SAB festgelegt.
8.Hinweise
- Das SAB-Tilgungsdarlehen
T 8 ist nur ein Teil Ihrer kombinierten Finanzierung der Landesförderung
über die SAB und der Bundesförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW). Sie nutzen deshalb gleichzeitig Darlehen der KfW in Höhe von
30 % Ihres Fremdfinanzierungsbedarfs.
SAB-Passivhausdarlehen
P 10
1.Vorhaben
Wir fördern Privatpersonen,
die in Passivbauweise zur
Selbstnutzung ein Eigenheim bzw. zur
Selbstnutzung eine Eigentumswohnung errichten.
2.Darlehenshöhe
- Diese Förderung
baut auf dem KfW-Programm zur CO2-Minderung auf.
- Die Höhe des
zinsgünstigen SAB-Passivhausdarlehens P 10 beträgtmaximal €
50.000,00.
3.Eigenleistung
wie SAB-Baudarlehen
Z 15
4.Zinsen
Der Zinssatz
des KfW-Programmes zur CO2-Minderung wird um 0,5 % verbilligt. Der
Zinssatz wird 10 Jahre fest vereinbart.
5.Ergänzende
Fördervoraussetzungen
Dieses Darlehen
kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Ihr Eigenheim oder Ihre
Eigentumswohnung maximal 15 kWh Heizenergie pro Jahr und Quadratmeter
Wohnfläche verbraucht.
6.Gesamtfinanzierung
wie SAB-Baudarlehen
Z 15
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