Neuer Schwung für Wohnungsbauförderung!

Sachsen verbessert nochmals Förderbedingungen für Wohneigentumsbildung und -erhalt

Nachdem bereits in den Vorjahren der Freistaat mit immer zinsgünstigeren Darlehen den Erhalt und die Sanierung aber auch die Neuschaffung von Wohneigentum erleichtern wollte, wird ab sofort nochmals kräftig nachgelegt.

Ein völlig neues Modernisierungsdarlehen für eigengenutzten Wohnraum und nochmals abgesenkte Zinsen in den klassischen Programmen eröffnen einen Finanzierungsrahmen, der für weitere Bevölkerungsschichten attraktiv sein dürfte, und damit auch positive Impulse vorwiegend für die einheimische Bauindustrie setzen wird.

Die Sachbearbeiter/innen der Wohnungsbauförderstellen des Landratsamtes in den fünf ehemaligen Kreisstädten beraten Haus- und Wohnungseigentümer sowie Bürger, die Wohneigentum schaffen oder erwerben wollen gern zu den günstigen Baufinanzierungsprogrammen, die nachfolgend auszugsweise aufgezeigt werden.

A) Eigentumsförderung 2002 – Überblick

SAB-Baudarlehen Z 15

Dieses zinsverbilligte Förderdarlehen können Sie zum Bau /Kauf eines Eigenheimes / einer Eigentumswohnung einsetzen. Sie zahlen einen Einstiegszinssatz von 2,75 % p.a., welcher sich stufenweise bis auf 4,25 % p.a. erhöht. Die Zinsen sind für 15 Jahre festgeschrieben

SAB-Modernisierungsdarlehen Z 15

Dieses Darlehen kann in einer Höhe von mindestens  € 5.000 bis maximal € 50.000

für Modernisierungsmaßnahmen an eigengenutztem Wohnraum in Anspruch genommen werden. Möglich ist auch eine Verbindung mit dem SAB-Baudarlehen Z 15 und dem SAB-Baudarlehen Z 15 für ökologischen und denkmalpflegerischen Mehraufwand. Der Anfangszinssatz beträgt 2,75 % p.a.und erhöht sich stufenweise bis auf 4,25 % p.a. Die Zinsen sind für 15 Jahre festgeschrieben.

SAB Baudarlehen Z 15 für ökologischen und denkmalpflegerischen Mehraufwand

Dieses Darlehen können Sie in Verbindung mit dem SAB-Baudarlehen Z 15 und/oder dem SAB-Modernisierungsdarlehen Z 15 oder auch separat in Anspruch nehmen. Sie zahlen einen Einstiegszinssatz von 2,75 % p.a., welcher sich stufenweise bis auf 4,25 % p.a. erhöht. Die Zinsen sind für 15 Jahre festgeschrieben.

SAB-Tilgungsdarlehen T 8

Wir finanzieren Ihre zu erwartende Eigenheimzulage mit einem festen Zinssatz von 1 % p.a. über 8 Jahre vor. Die rasche Entschuldung ist durch die Tilgung mit der Eigenheimzulage garantiert.

SAB-Passivhausdarlehen P 10

Dieser Baustein unterstützt die Errichtung eines Hauses mit sehr geringem Heizwärme-bedarf.

Durch die SAB wird der Zinssatz des KfW-Programmes zur CO2-Minderung nochmals um 0,5 % p.a. verbilligt.

SAB-Förderergänzungsdarlehen E

Damit ihre Gesamtfinanzierung gesichert ist, können Sie diesen Baustein in Verbindung mit Förderdarlehen zur Finanzierung des noch offenen Anteiles nutzen.

KfW-Wohneigentumsprogramm

Dieses zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau dient der langfristigen Finanzierung von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Durch die SAB wird der Zinssatz zusätzlich um 0,15 % p.a. verbilligt.

KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm

Mit diesem Darlehen werden umfangreiche Investitionen zur Energieeinsparung und CO2-Minderung in selbstgenutzten Wohngebäuden, die bis 1978 fertiggestellt wurden, gefördert.

KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II

Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern, die bis   1948 in geschlossener Reihenhausbebauung oder in Wohnsiedlungen mit Häusern gleicher Bauart errichtet wurden.

KfW-CO2-Minderungsprogramm

Darlehen zur Errichtung von Häusern mit sehr geringem Heizwärmebedarf, für energiesparende Maßnahmen an selbstgenutzten Bestandsimmobilien und für die Nutzung von erneuerbaren Energien an bestehenden und neuen Familienheimen.

B) Eigentumsförderung 2002 – Inhalt

(nur Landesprogramme)

Der Förderung liegt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Schaffung von Wohneigentum 2002 vom 16. April 2002 und das Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) zu Grunde. Diese Informationen sind keine vollständige Wiedergabe der Verwaltungsvorschrift.

Gefördert werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen bzw. für die noch keine bindenden Verträge unterzeichnet sind!

I. SAB-Baudarlehen Z 15

1. Vorhaben

Wir fördern Privatpersonen, die

  • zur Selbstnutzung ein bestehendes Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung (nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres) erwerben,
  • zur Selbstnutzung Wohnraum durch Aus- oder Umbau, durch Aufstockung oder durch Anbau schaffen,
  • zur Selbstnutzung ein nicht bewohnbares Eigenheim bzw. eine nicht bewohnbare Eigentumswohnung zu Wohnzwecken wiedergewinnen,
  • zur Selbstnutzung ein Eigenheim bauen oder ein/e neugebautes/e Eigenheim/Eigentumswohnung erwerben. Die Errichtung des Eigenheimes/der Eigentumswohnung muss innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig sein (§ 34 BauGB) und der Entwicklung der innerörtlichen Lage dienen.
  • Sollte für ein innerörtliches Vorhaben ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB maßgeblich sein, ist eine Förderung nur zulässig, wenn
  • die prägende Bebauung bereits seit 03.10.1990 besteht oder
  • es sich um eine innerörtliche Brache handelt.
  • Familien mit mindestens 2 Kindern und/oder ein Haushalt mit einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
  • zur Selbstnutzung ein/e um- oder ausgebautes/e Eigenheim/Eigentumswohnung erwerben.

2.Darlehenshöhe:

Sie nutzen langfristig zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung Ihres Vorhabens

.Förderbetrag:

  • Erwerber eine Bestandsimmobilie
  • oder Schwerbehinderte als
  • 1-Personenhaushalt bis zu    € 25.000,00
  • 2-Personenhaushalt bis zu    €  50.000,00
  • Neubau: ein Erwachsener mit Kind,
  • und/oder Schwerbehinderte
  • Bestandserwerb: 2 Erwachsene
  • 3-Personenhaushalt bis zu   € 65.000,00
  • (2 Erwachsene und 1 Kind oder
  • 1 Erwachsener und 2 Kinder)
  • 4-Personenhaushalt bis zu   € 80.000,00
  • (2-Erwachsene und 2 Kinder)
  • oder 1 Erwachsener und 3 Kinder)
Zusatzförderung:
  • Erhöhung des Förderbetrages für
  • jedes weitere Kind bis zu   € 15.000,00
  • behindertengerechtes Bauen bis zu  €  15.000,00
  • (nachgewiesenenMehraufwand)
  • junge Ehepaare bis zu    €  15.000,0

3.Eigenleistung:

  • Die Höhe des Eigenanteils hängt von Ihrem Bauvorhaben und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Dieser beträgt grundsätzlich 15 % der Gesamtkosten. Davon ist mindestens die Hälfte als Barmittel einzusetzen. Im Einzelfall kann auch ein höherer Eigenanteil erforderlich sein.

4. Zinsen

  • 1. und 2. Jahr   2,75 % pro Jahr
  • 3. und 4. Jahr 3,25 % pro Jahr
  • 5. und 9. Jahr 3,75 % pro Jahr
  • 10. bis 15. Jahr   4,25 % pro Jahr

5. Ergänzende Fördervoraussetzungen

Dieses Darlehen wird gewährt, wenn das KfW-Wohneigentumsprogramm und das SAB Tilgungsdarlehen T 8 in Anspruch genommen werden.

6. Einkommensgrenze

Das Gesamteinkommen wird nach §§ 20 bis 24 WoFG ermittelt. Eine Orientierungsgröße können Sie wie folgt ermitteln:

Zur Berechnung ziehen Sie von Ihrem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung die Werbungskosten (pauschal € 1.000,00) ab. Diese Zwischensumme reduzieren Sie um 30 % (für die Entrichtung der Einkommens-steuer, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge). Das so ermittelte Einkommen darf bei einem

1-Personenhaushalt €  23.000,00

2-Personenhaushalt €  30.000,00

3-Personenhaushalt €  37.000,00

nicht überschreiten. Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich der Wert um ¬ 7.000.

Abweichungen können sich im Einzelfall bei verschiedenen Berufsgruppen, jungen Ehepaaren oder anderen individuellen Bedingungen ergeben. Die genaue Ermittlung erfolgt durch die Wohnungsbauförderstelle.

7. Baukostenobergrenze

Die Baukosten dürfen € 1.650,00 je qm Wohnfläche nicht überschreiten.

8. Hinweise

Ein Kind kann bei der Haushaltsgröße berücksichtigt werden, wenn seine Geburt sechs Monate nach der Antragstellung erwartet wird.Als schwerbehindert im Sinne der Förderung gelten Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80.Ein junges Ehepaar sind Sie,

  • wenn Ihre Eheschließung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (beginnend mit dem 1. Kalenderjahr nach dem Jahr der Eheschließung) und
  • beide Partner das vierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ihr Darlehen wird durch eine Grundschuld abgesichert. Der Freistaat Sachsen kann eine Übergangsbürgschaft übernehmen, wenn die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen werden kann.

9. Gesamtfinanzierung

Zur Ergänzung Ihrer Gesamtfinanzierung können Sie weitere, durch die SAB ausgereichten Darlehen heranziehen. Bitte beachten Sie die in den Merkblättern beschriebenen unterschiedlichen Fördervoraussetzungen bzw. –bedingungen.

10. Antragstellung /Antragsunterlagen

Das Darlehen ist rechtzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens über die zuständige Wohnungsbauförderstelle zu beantragen. Von den Mitarbeitern der Wohnungsbau-förderstelle und der SAB erhalten Sie alle notwendigen Finanzierungsunterlagen und die Unterstützung bei der Beantragung.

II. SAB-Modernisierungsdarlehen Z 15

1.Vorhaben

Wir fördern Privatpersonen, die

  • ihr selbstgenutztes Eigenheim bzw. ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung modernisieren oder
  • im Zusammenhang mit dem Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes bzw. einer selbstgenutzten Eigentumswohnung eine Modernisierung durchführen wollen.

2.Darlehenshöhe

  • Je nach Umfang Ihrer Modernisierungsmaßnahmen erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen
  • von mindestens  €  5.000,00
  • bis maximal  € 50.000,00.
3.Eigenleistung
  • wie SAB-Baudarlehen Z 15

4.Zinsen

  • wie SAB-Baudarlehen Z 15
5.Ergänzende Fördervoraussetzungen
  • Dieses Darlehen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie bereits über Wohneigentum verfügen oder im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung eine Modernisierungsmaßnahme durchführen wollen.

6.Gesamtfinanzierung

  • Zur Ergänzung Ihrer Gesamtfinanzierung können Sie weitere, durch die SAB ausgereichte Darlehen heranziehen.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen bzw. –bedingungen.

III. SAB-Baudarlehen Z 15 für ökologischen und denkmalpflegerischen Bauaufwand

1.Vorhaben

  • Wir fördern Privatpersonen, die ökologische Baumaßnahmen an ihrem selbstgenutzten Wohneigentum,
  • Baumaßnahmen an ihrem selbstgenutzten und denkmalgeschützten Bauwerk vornehmen wollen.

2.Darlehenshöhe

Je nach Umfang Ihrer Maßnahme erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen von max. € 15000,00

3.Eigenleistung

wie SAB-Baudarlehen Z 15

4.Zinsen

wie SAB-Baudarlehen Z 15

5.Ergänzende Fördervoraussetzungen

  • Gefördert wird der nachgewiesene Mehraufwand im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise für ökologische Baumaßnahmen und der Bauaufwand für Maßnahmen an einem Baudenkmal.
  • Ökologische Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie nachhaltig und ressourcensparend sind (z.B. Gründächer, Solartechnik, Regenwasser- bzw. Brauchwassernutzung u.a.)

6.Gesamtfinanzierung

wie SAB-Baudarlehen Z 15

IV. SAB-Tilgungsdarlehen T 8

1.Vorhaben

Wir fördern Privatpersonen, die zur Selbstnutzung ein Eigenheim bzw. zur Selbstnutzung eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen wollen.

2.Darlehenshöhe

Mit dem zinsgünstigen SAB-Tilgungsdarlehen T 8 beziehen Sie die Eigenheim- und die Innenstadtzulage in die Finanzierung mit ein. Durch die jährlich gewährten staatlichen Zulagen erfolgt eine schnelle Entschuldung ohne zusätzliche Belastung Ihrer Familienkasse.

3.Objektförderung

  • für Neuimmobilien bis zu   €  20.000,00
  • für bestehende Immobilien bis zu €  10.000,00
  • Innenstadtzulage für Altimmobilien zusätzlich bis zu  €  15.000,00

4.Zusatzförderung

Baukindergeld pro Kind bis zu  €    6.000,00

5.Eigenleistung

wie SAB-Baudarlehen Z 15

6.Zinsen

  • 1. bis 8. Jahr   1 % pro Jahr
  • Danach zahlen Sie für Ihren Darlehensrestbetrag den unverbilligten Zinssatz, der zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme in marktüblicher Höhe festgelegt wird.

7.Rückzahlung/Tilgung

  • Sie zahlen das Darlehen jeweils zum 1. April mit der Eigenheimzulage in 8 Jahresraten zurück. Der Tilgungsbeginn wird durch die SAB festgelegt.
8.Hinweise
  • Das SAB-Tilgungsdarlehen T 8 ist nur ein Teil Ihrer kombinierten Finanzierung der Landesförderung über die SAB und der Bundesförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie nutzen deshalb gleichzeitig Darlehen der KfW in Höhe von 30 % Ihres Fremdfinanzierungsbedarfs.

SAB-Passivhausdarlehen P 10

1.Vorhaben

Wir fördern Privatpersonen, die in Passivbauweise zur Selbstnutzung ein Eigenheim bzw. zur Selbstnutzung eine Eigentumswohnung errichten.

2.Darlehenshöhe

  • Diese Förderung baut auf dem KfW-Programm zur CO2-Minderung auf.
  • Die Höhe des zinsgünstigen SAB-Passivhausdarlehens P 10 beträgtmaximal   € 50.000,00.

3.Eigenleistung

wie SAB-Baudarlehen Z 15

4.Zinsen

Der Zinssatz des KfW-Programmes zur CO2-Minderung wird um 0,5 % verbilligt. Der Zinssatz wird 10 Jahre fest vereinbart.

5.Ergänzende Fördervoraussetzungen

Dieses Darlehen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung maximal 15 kWh Heizenergie pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche verbraucht.

6.Gesamtfinanzierung

wie SAB-Baudarlehen Z 15